Teilnahmebedingungen
Das hier ist der ganze Text hinter den drei Häkchen. In einfacher Sprache, weil du ihn auf einem Parkplatz liest. Er gilt für den ganzen Drehtag.
1 · Wer wir sind
Veranstalter ist die Made Entertainment UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Collin Stoffel, Oststraße 62, 41065 Mönchengladbach — im Folgenden „ICON". Kontakt für alles, was diesen Text betrifft: die Adresse unter Punkt 8.
2 · Was passiert
Du meldest dich online an und zeigst am Van dein Handy; dort bekommst du deine Nummer. Reihenfolge ist die Ankunft am Van. Du trittst vor unserem Van auf: etwa 60 Sekunden, gerappt oder gesungen, über deinen Beat. Wir filmen mit mehreren Kameras und nehmen den Ton auf. Danach entscheidet ICON vor Ort, ob du ein Ja bekommst. Ein Ja bedeutet: Du bist zu den nächsten ICON-Events eingeladen und wir nehmen Kontakt mit dir auf. Ein Nein bedeutet: heute nicht; dein Auftritt kann trotzdem veröffentlicht werden und du kommst in den Joker-Pool (Punkt 5).
3 · Bild und Ton — was du uns erlaubst
Du bist einverstanden, dass dein Auftritt gefilmt und aufgenommen wird und dass ICON diese Aufnahmen veröffentlichen, bearbeiten, schneiden und verbreiten darf: auf Social Media (TikTok, Instagram, YouTube und andere), in Recap-Videos, in der Werbung für ICON 7 und künftige Staffeln, in Zusammenschnitten — weltweit, zeitlich unbegrenzt, in allen Medien, auch solchen, die es heute noch nicht gibt.
Du räumst ICON dafür das einfache, übertragbare Nutzungsrecht an deiner Darbietung ein (Leistungsschutzrecht, §§ 73 ff. UrhG) sowie das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG). ICON darf diese Rechte an Partner weitergeben, die für die Veröffentlichung nötig sind (Plattformen, Vertrieb).
Das gilt unabhängig davon, ob du ein Ja bekommst oder nicht. Genau das ist das Format: Jeder Auftritt kann online gehen.
4 · Kein Geld — in beide Richtungen
Die Teilnahme kostet dich nichts. Keine Gebühr, kein Abo, keine versteckten Kosten.
Umgekehrt bekommst du für den Auftritt vor dem Van und für die Veröffentlichung dieser Aufnahmen keine Vergütung — keine Gage, keine Beteiligung, keine Ansprüche. Das ist bei allen so, und es ist der Grund, warum es keine Teilnahmegebühr gibt.
Wenn du ein Ja bekommst und es später zu Aufnahmen oder Veröffentlichungen mit ICON kommt, gilt dafür ein eigener Künstlervertrag, den du vorher liest und unterschreibst. Das hier betrifft nur den Auftritt heute.
5 · Der Joker-Pool
Wenn du kein Ja bekommst, kommst du in den Joker-Pool. Dein Video kann beim Community-Voting für das Joker-Team gezeigt werden. Wenn du das nicht willst, nimmst du das Häkchen raus — dein Video darf dann trotzdem veröffentlicht werden, nur nicht im Voting.
6 · Deine Zusicherungen
Du bist frei. Du hast keinen laufenden Exklusivvertrag mit einem Label, Verlag oder Management, der dir diesen Auftritt oder seine Veröffentlichung verbietet. Wenn doch, sagst du es uns vor dem Auftritt.
Dein Beat. Du lädst deinen Beat selbst hoch und versicherst, dass er von dir ist oder dass du die Rechte hast, ihn hier zu nutzen und mit deinem Auftritt veröffentlichen zu lassen. Meldet sich jemand und behauptet Rechte an dem Beat, stellst du ICON von diesen Ansprüchen frei — das ist dann zwischen dir und demjenigen.
Dein Text. Was du rappst oder singst, ist deins. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass es keine Rechte Dritter verletzt und nicht strafbar ist. Beleidigungen echter Personen, Volksverhetzung und Ähnliches schneiden wir raus oder veröffentlichen den Auftritt nicht.
7 · Unter 18
Teilnahme ab 12. Bist du unter 18, brauchen wir vor deinem Auftritt die Freigabe eines Erziehungsberechtigten über den Link, den du bei der Anmeldung bekommst. Ohne Freigabe kein Auftritt — keine Ausnahme, auch nicht per Telefon. Der Erziehungsberechtigte bestätigt dabei, dass er allein sorgeberechtigt ist oder im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil handelt.
8 · Deine Daten
Was wir speichern: Künstlername, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Handynummer, E-Mail, Ort, optional Instagram/TikTok, dein Beat, deine Unterschrift, Zeitpunkt und Geräteadresse der Anmeldung, und bei Minderjährigen die Kontaktdaten und Freigabe des Erziehungsberechtigten.
Wofür: Ablauf des Drehtags (Warteschlange, Aufruf), Nachweis deiner Einwilligung, Kontakt, falls du ein Ja bekommst. Rechtsgrundlage: Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), für Bild und Ton zusätzlich § 22 KUG.
Wie lange: Kontaktdaten löschen wir 12 Monate nach dem Drehtag, wenn kein Künstlervertrag zustande kommt. Den Einwilligungsnachweis (Unterschrift, Häkchen, Zeitpunkt) behalten wir, solange das Video online ist — das ist unser Beleg dafür, dass wir es zeigen dürfen.
Wo: Lokal auf unserem Rechner, nicht in einer Cloud. Weitergegeben wird nichts, außer an Plattformen, auf denen das Video erscheint.
Deine Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung — jederzeit an: collinstoffel@made2create.me. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft; die vertragliche Rechteeinräumung an bereits veröffentlichten Aufnahmen bleibt bestehen.
9 · Sonst noch
Es gilt deutsches Recht. Sollte ein Punkt hier unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Du hast diesen Text gelesen — oder die drei Häkchen, in denen das Wichtigste steht — und mit deiner Unterschrift bestätigt.
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